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Arbeitssicherheitsbetreuung

Die Leistungen werden gemäß Arbeitssicherheitsgesetz § 6 erbracht, enthalten unter anderem in der DGUV Vorschrift 2. (Auszug)
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, der Unfallverhütung in allen fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschen-gerechten Gestaltung der Arbeit.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber:
- bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
- bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und sonstigen Fragen der Ergonomie
- bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- beobachten der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten und Hinwirken auf die Durchsetzung der Maßnahmen im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung
- auf die Benutzung von Körperschutzmitteln zu achten
- Untersuchung der Arbeitsunfälle und Auswertung
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