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Arbeitssicherheitsbetreuung
Die Leistungen werden gemäß Arbeitssicherheitsgesetz § 6 erbracht, enthalten unter anderem in der DGUV Vorschrift 2. (Auszug) Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, der Unfallverhütung in allen fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschen-gerechten Gestaltung der Arbeit. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber: - bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen - bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen - bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln - bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und sonstigen Fragen der Ergonomie - bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen - beobachten der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten und Hinwirken auf die Durchsetzung der Maßnahmen im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung - auf die Benutzung von Körperschutzmitteln zu achten - Untersuchung der Arbeitsunfälle und Auswertung |
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