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Betriebsärztliche Betreuung
Die Leistungen werden gemäß Arbeitssicherheitsgesetz §3, enthalten unter anderem in der BGV A 2, erbracht: (Auszug) Die Betriebsärzte beraten den Arbeitgeber:
- Planung, Unterhaltung, Ausführung von Betriebsanlagen und sozialen und sanitären Einrichtungen - Beschaffung und Einsatz von technischen Arbeitsmitteln - Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln - in arbeitsphysiologischen und arbeitspsychologischen sowie ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsrhythmus, Arbeitszeit , Pausenregelungen, Gestaltung, Arbeitsplätze, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung - zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb - Beurteilung der Arbeitsbedingungen - arbeitsmedizinische Untersuchungen, Beurteilungen und Beratung - beobachten der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch Teilnahme an Begehungen, Hinwirken auf die Benutzung von Körperschutzmitteln, Untersuchung der Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen und Vorschlag von Maßnahmen
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