Kopfgrafik

 STARTAUFGABENLEISTUNGENKONTAKTPARTNER 

Betriebsärztliche Betreuung

Die Leistungen werden gemäß Arbeitssicherheitsgesetz §3, enthalten unter anderem in der BGV A 2, erbracht: (Auszug)
Die Betriebsärzte beraten den Arbeitgeber:

- Planung, Unterhaltung, Ausführung von Betriebsanlagen und sozialen und sanitären Einrichtungen
- Beschaffung und Einsatz von technischen Arbeitsmitteln
- Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- in arbeitsphysiologischen und arbeitspsychologischen sowie ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsrhythmus, Arbeitszeit , Pausenregelungen, Gestaltung, Arbeitsplätze, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
- zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- arbeitsmedizinische Untersuchungen, Beurteilungen und Beratung
- beobachten der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch Teilnahme an Begehungen, Hinwirken auf die Benutzung von Körperschutzmitteln, Untersuchung der Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen und Vorschlag von Maßnahmen
Datenbank
Unternehmen
und Produkte
Die AG der
Personalleiter




Impressum