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Aufgaben

Unterstützung des Unternehmens bei der Umsetzung der Aufgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz ist vorrangige Aufgabe der Betriebsärzte und Sicherheitsingenieure eines Werkarztzentrums. Sie beraten entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz den Unternehmer bei allen Fragen der Realisierung des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes.

Die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter stellt einen nicht zu unterschätzenden Faktor in der betrieblichen Kostenrechnung dar.

Der Verlust eingearbeiteter Mitarbeiter durch Unfall oder Krankheit verursacht erhebliche Verluste in der wirtschaftlichen Bilanz.

Die arbeitssicherheitstechnische und werkärztliche Betreuung auch für kleine und mittlere Betriebe in Berlin und Brandenburg, die einerseits der Betreuungspflicht nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 unterliegen, andererseits aber zu klein sind, um einen fest angestellten Betriebsarzt oder eine Sicherheitsfachkraft kostenmäßig verkraften zu können, zu realisieren, ist das Ziel, Sinn und Zweck eines Werkarztzentrums.

Dies war der Beweggrund der Gründungsmitglieder unseres Werkarztzentrums.
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