Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Unser erfahrenes Team aus Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften garantiert eine umfassende Betreuung im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes §3 und §6 sowie Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Der betriebliche Arbeitsschutz bildet den Kern des deutschen Arbeitsschutzsystems. Herzstück ist das Arbeitsschutzgesetz, das auch die Pflichten des Arbeitgebers regelt. Dieser ist verpflichtet, den Arbeitsschutz entsprechend gesetzlicher Vorgaben zu organisieren und die notwendigen Mittel bereitzustellen, alle notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zur Gefahrenverhütung zu ergreifen, die Arbeitsbedingungen im Betrieb stets unter Arbeitsschutzgesichtspunkten im Blick zu haben (Gefährdungsbeurteilung) und die Beschäftigten hinreichend in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu unterweisen.

Die zweite Säule des staatlichen Arbeitsschutzes bildet der Präventionsauftrag der Unfallversicherungsträger. Die von den Unfallversicherungsträgern erlassenen „Unfallverhütungsvorschriften“ (UVV) geben für jedes Unternehmen verbindliche Pflichten bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz vor, um Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. 

Kontakt

Mike Petrik
Geschäftsführer
Mike
Petrik
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Petrik [at] wazb.de